Preissuchmaschinen und Versandkosten
Mit Urteil vom 16.07.2009 bestätigt der BGH die Rechtsprechung des OLG Hamburg, das Preissuchmaschinen wie Froogle, Kelkoo etc. in der Pflicht sieht, neben Produktpreisen auch die Versandkosten anzugeben. Das Gericht wertete fehlende Angaben zu den Versandkosten als versteckte Kosten und damit als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
Shopbetreiber sollten vorsichtig sein und evtl. ihre Artikel aus diesen Suchmaschinen entfernen, da nicht auszuschließen ist, dass es durch diese Entwicklung zu einer neuen Abmahnwelle kommt.